Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung StellvertretungsHub (die „Anwendung“), angeboten von RYFALT GmbH, Oberwil (der „Anbieter“). Mit der Registrierung akzeptiert die Organisation (die „Kundin“) diese AGB.
2. Leistungsbeschrieb und Rolle der Anbieterin
StellvertretungsHub ist eine Software (Software-as-a-Service), mit der Schulen (Kindergarten bis Sekundarstufe II) Absenzen erfassen, ihren eigenen Pool an Stellvertretungen führen, offene Einsätze ausschreiben, Rückmeldungen einholen und Einsätze bestätigen. Funktionsumfang und Grenzen richten sich nach dem gewählten Plan.
Keine Arbeitsvermittlung. Die Anbieterin stellt ausschliesslich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Sie führt Arbeitgeber und Stellensuchende nicht zusammen, wählt keine Personen aus, empfiehlt niemanden, nimmt an keiner Anstellung teil und tritt in keinem Einzelfall in Kontakt mit Stellvertretungen. Sämtliche Auswahl-, Anfrage- und Zuteilungsentscheide trifft die Kundin allein und in eigener Verantwortung. Von der Anwendung angezeigte Sortierungen oder Kennzahlen sind rein technische Aufbereitungen der von der Kundin selbst hinterlegten Kriterien und Daten; sie stellen keine Empfehlung der Anbieterin dar.
Kein Personalverleih. Die Anbieterin ist zu keinem Zeitpunkt Arbeitgeberin der Stellvertretungen und überlässt der Kundin keine Arbeitskräfte. Arbeits- oder Auftragsverträge kommen ausschliesslich und direkt zwischen der Kundin und der jeweiligen Stellvertretung zustande. Die Anbieterin ist an diesen Verträgen nicht beteiligt und übernimmt keine Pflichten daraus.
Entgelt unabhängig von Einsätzen. Die Anbieterin wird ausschliesslich mit dem Abonnementspreis nach Ziffer 5 entschädigt. Sie erhält keine Provision, kein Erfolgshonorar und keine sonstige Vergütung für das Zustandekommen, die Dauer oder den Umfang eines Einsatzes oder Arbeitsverhältnisses. Von Stellvertretungen werden keine Gebühren erhoben.
3. Registrierung und Konten
Für die Nutzung ist ein Organisationskonto erforderlich. Die Angaben müssen wahrheitsgetreu sein. Die Kundin ist für die Vertraulichkeit der Zugangsdaten und für alle Handlungen unter ihren Konten verantwortlich. Eingeladene Benutzerinnen und Benutzer erhalten Rollen mit unterschiedlichen Berechtigungen.
Stellvertretungen können von der Kundin in das Portal eingeladen werden oder sich selbst für den regionalen Pool registrieren. Für sie gelten zusätzlich die Bestimmungen in Ziffer 7.
4. Testphase
Neue Organisationen können die Anwendung während 30 Tagen kostenlos und im vollen Funktionsumfang testen; Zahlungsangaben sind dafür nicht erforderlich. Das Ende der Testphase wird in der Anwendung angezeigt.
Wird bis zum Ende der Testphase kein kostenpflichtiger Plan gewählt, bleibt der Zugang während einer Frist von fünf Tagen lesend bestehen. Danach wird der Zugang gesperrt, bis ein Plan gewählt wird. Die erfassten Daten bleiben während der Sperre erhalten und werden nach der Wahl eines Plans wieder freigegeben.
5. Preise, Pläne und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf stvhub.ch publizierten Preise in Schweizer Franken, zuzüglich allfälliger gesetzlicher Abgaben. Angeboten werden die Pläne Basis, Schule und Schulverbund; für grössere Schulkreise und Kantone werden individuelle Angebote erstellt. Der Funktionsumfang und die Mengenbegrenzungen der Pläne (Standorte, Personen, Benutzerkonten) sind auf stvhub.ch beschrieben.
Die Kundin wählt zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Beim Jahresabonnement werden elf Monatspreise verrechnet; ein Monat ist geschenkt. Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus zu Beginn der Abrechnungsperiode per Rechnung. Rechnungen werden nach Schweizer Muster mit QR-Zahlteil und Referenznummer erstellt und per E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse zugestellt; sie stehen zudem in der Anwendung unter «Mein Konto» zum Herunterladen bereit.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann die Anbieterin nach Mahnung den Zugang bis zum Zahlungseingang sperren. Ein Wechsel in einen kleineren Plan wird auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam; ein Wechsel in einen grösseren Plan sofort. Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
6. Pflichten der Kundin als Arbeitgeberin
Die Kundin nutzt die Anwendung rechtmässig und stellt sicher, dass sie für die von ihr erfassten Personendaten über die erforderliche Berechtigung verfügt. Missbräuchliche Nutzung, das Umgehen von Sicherheitsmassnahmen und die Beeinträchtigung des Betriebs sind untersagt.
Die Kundin ist alleinige Arbeitgeberin beziehungsweise Auftraggeberin der von ihr eingesetzten Stellvertretungen. Sie ist insbesondere verantwortlich für: die Prüfung von Eignung, Ausbildung, Lehrbewilligung und Leumund (namentlich Straf- und Sonderprivatauszug) vor einem Einsatz; den Abschluss und die Ausgestaltung der Arbeits- oder Auftragsverträge; Lohn, Spesen, Sozialversicherungen, Quellensteuer und Unfallversicherung; die Einhaltung des Arbeits-, Ausländer- und Bildungsrechts; die Weisung, Aufsicht und Fürsorge während des Einsatzes. Die Anbieterin prüft keine dieser Punkte und haftet nicht für Personen, die die Kundin auswählt.
Versendet die Kundin Nachrichten über ihren eigenen Mailserver (SMTP-Einstellungen), trägt sie die Verantwortung für die Zustellung und den Inhalt dieser Nachrichten.
7. Portal für Stellvertretende
Stellvertretungen nutzen das Portal kostenlos. Sie legen ein Passwort fest, halten ihre Angaben (Ausbildung, Fächer, Regionen, Verfügbarkeit) aktuell und antworten auf Anfragen der Schulen. Es besteht kein Anspruch auf Anfragen, Einsätze oder eine bestimmte Behandlung; welche Person angefragt oder eingeteilt wird, entscheidet die jeweilige Schule.
Eine Zusage ist verbindlich. Bis zwei Tage vor dem Einsatz kann sie im Portal zurückgezogen werden; danach ist eine Absage nur noch direkt bei der Schule möglich. Die Anbieterin ist an Zusagen, Absagen und deren Folgen nicht beteiligt.
Mit der Selbstregistrierung für den regionalen Pool willigt die Stellvertretung ein, dass ihre Profilangaben allen Schulen angezeigt werden, welche die Anwendung nutzen. Das Profil kann jederzeit im Portal gelöscht werden.
Das Portal ist ein Kommunikations- und Planungswerkzeug. Die Anbieterin vermittelt keine Stellen, gibt keine Zusicherungen ab und wird von Stellvertretungen in keiner Form entschädigt.
8. Verfügbarkeit
Der Anbieter ist um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb bemüht, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen oder Umstände ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters können zu Unterbrüchen führen.
9. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Für die in ihrer Organisation erfassten Daten — insbesondere die Daten der von ihr geführten Stellvertretungen — ist die Kundin Verantwortliche im Sinne des Datenschutzgesetzes; die Anbieterin bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin ausschliesslich zur Erbringung der Leistung. Für die Profile des regionalen Pools ist die Anbieterin Verantwortliche.
10. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Anwendung verbleiben beim Anbieter. Die Kundin erhält ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Die von der Kundin erfassten Daten bleiben ihr Eigentum.
11. Haftung
Die Haftung des Anbieters ist, soweit gesetzlich zulässig, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die Kundin ist für regelmässige Exporte ihrer Daten selbst verantwortlich. Die Anbieterin haftet nicht für das Verhalten, die Eignung oder die Leistung von Stellvertretungen und nicht für Ansprüche aus den zwischen Kundin und Stellvertretungen geschlossenen Verträgen.
12. Laufzeit, Kündigung und Datenlöschung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Abonnement verlängert sich automatisch um die jeweilige Abrechnungsperiode (ein Monat beziehungsweise ein Jahr), sofern es nicht vorher gekündigt wird. Die Kundin wird vor dem letzten möglichen Kündigungstermin per E-Mail an die Verlängerung erinnert.
Die Kündigung ist jederzeit in der Anwendung unter «Mein Konto → Abo & Plan» möglich und wird auf das Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode wirksam. Bis dahin bleibt der Zugang vollständig nutzbar; danach wird er gesperrt. Die Daten bleiben nach der Sperre erhalten und können durch die Wahl eines Plans wieder freigegeben werden.
Vor der Löschung der Organisation sollte die Kundin ihre Daten exportieren. Beim Löschen der Organisation werden sämtliche zugehörigen Daten unwiderruflich entfernt. Die Anbieterin kann Organisationen, deren Zugang länger als zwölf Monate gesperrt ist, nach vorheriger Ankündigung per E-Mail löschen.
13. Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB anpassen. Änderungen werden der Kundin in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern die Anwendung nach Inkrafttreten weiter genutzt wird.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arlesheim, Schweiz, soweit keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht.